Insgesamt wird eine Rundumbetreuung Ihres Bauvorhabens garantiert. Zusammen mit von uns ausgewählten Partnern und Unternehmen wird die Durchführung Ihres Bauvorhabens von hoher Qualität, Termineinhaltung und Kostenoptimierung geprägt sein.
Das IPG bietet das komplette Leistungsbild der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) in allen darin vorgesehenen Leistungsphasen (1-9), vom Vorentwurf bis zur Bauleitung an.
Planung und Betreuung aller Bauvorhaben, egal ob es sich um einen Neubau, einen Umbau oder Ausbau oder eine Modernisierung eines Wohnhauses, Gewerbebetriebes oder Bürogebäudes handelt.
Individuelle Beratung über die Möglichkeiten Ihren Bauwunsch zu realisieren. In einem kostenlosen Gespräch werden Fragen über Gestaltungsmöglichkeiten, Bauweisen, Kosten, Eigenleistung, usw. behandelt.
Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
Grundleistungen: Ermittlung der Voraussetzungen zur Lösung der Aufgabenstellung, Beraten zum Leistungsbedarf. Besondere Leistungen: Bestandsaufnahme, Aufstellung eines Raumprogramms, prüfen der Umweltverträglichkeit.
Leistungsphase 2: Vorplanung
Grundleistungen: Planungskonzept und evtl. alternative Lösungsmöglichkeiten mit zeichnerischer Darstellung, Vorverhandlungen mit Behörden. Besondere Leistungen: Aufstellung eines Finanzierungs- oder Zeitplanes, Ergänzungen aufgrund besonderer Anforderungen, Bauvoranfrage, Perspektiven, Muster, Modelle.
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
Grundleistungen: Durcharbeiten des Konzeptes, zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfes, Verhandlungen mit Behörden, Kostenberechnung Besondere Leistungen: Analyse von Varianten auf Kostenoptimierung, besondere Maßnahmen bezüglich Energieverbrauch und Schadstoffemissionen.
Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
Grundleistungen: vervollständigen und anpassen der Planungsunterlagen, erarbeiten von Beschreibungen, Berechnungen, Anträgen. Besondere Leistungen: Mitwirken bei Beschaffung nachbarlicher Zustimmungen, Ändern der Genehmigungsunterlagen infolge von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
Grundleistungen: Erarbeitung und Dastellung einer ausführungsreifen Planungslösung, Materialbestimmung. Besondere Leistungen: Aufstellung eines Baubuches oder Raumbuches, prüfen und anerkennen von Plänen Dritter nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung.
Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
Grundleistungen: Ermittlung von Mengen und Aufstellung von Leistungsbeschreibungen auf deren Grundlage. Besondere Leistungen: Aufstellung von Alternativen, Leistungsbeschreibungen für geschlossene Leistungsbereiche.
Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe
Grundleistungen: Einholen, prüfen und werten von Angeboten, Aufstellung eines Preisspiegels, Verhandlung mit Bietern, Mitwirken bei der Auftragserteilung. Besondere Leistungen: Aufstellen, prüfen und werten von Preisspiegeln nach besonderen Anforderungen.
Leistungsphase 8: Objektüberwachung
Grundleistungen: Überwachung der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit Baugenehmigung, Ausführungsplänen, Standsicherheitsnachweis und Leistungsbeschreibung, Aufstellung eines Bautagebuches, Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran, Übergabe des Objektes, Überwachung der Beseitigung von bei der Abnahme festgestellten Mängeln. Besondere Leistungen: Aufstellung eines Zahlungsplanes, differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplanes, Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit dies über die Grundleistungen der Leistungsphase 8 hinausgeht.
Leistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation
Grundleistungen: Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, Überwachung der Mängelbeseitigung. Besondere Leistungen: Erstellen von Bestandsplänen, Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen, Überwachung von Wartungs- und Pflegeleistungen.
Diese Auszüge stellen einen groben Rahmen dar. Für alle Bauvorhaben sind objektbezogenen Leistungen notwendig, die je nach Bedarf und rechtlichen Vorgaben ermitteln sind.
Es macht ja einen großen Unterschied ob man einen Neubau errichten möchte oder ein vorhandenes Gebäude modernisiert. Für den ersten Fall braucht man auf jeden Fall eine Baugenehmigung, wobei für den zweiten Fall das nicht immer erforderlich ist. Das richtet sich wiederum um den Umfang der Baumaßnahme.
In einem ersten kostenlosen Beratungsgespräch können diese grundsätzlichen Fragen geklärt werden.
Tel.: 035248 - 8 25 27 und per E-Mail siehe "Home"-Seite.